Über UNS
Die Wach- und Schließgesellschaft Salzland mbH stellt sich vor
Informationen rund um Alarm- und Sicherheitstechnik
Seit Jahrzehnten arbeitet die WSG-Salzland mbH im Interesse Ihrer Sicherheit. Hier finden Sie stets einen aktuellen Überblick über versicherungsrechtliche oder auch gesetzliche Grundlagen der Alarm- und Sicherheitstechnik.
In der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) vom 20. Dezember 2005 heißt es im § 47 Abs. 4: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 dementsprechend auszustatten.